Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung

Alter Text Satzung:

§ 13

Die Mitgliederversammlung wird von den 3 Revisoren als Versammlungsleiter nach der
Geschäftsordnung geleitet.

Neuer Text Satzung:

§ 13

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden oder einem vor der Versammlung festgelegten Versammlungsleiter nach der Geschäftsordnung geleitet.