
Alter Text Satzung:
§ 13
Die Mitgliederversammlung wird von den 3 Revisoren als Versammlungsleiter nach der
Geschäftsordnung geleitet.
Neuer Text Satzung:
§ 13
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden oder einem vor der Versammlung festgelegten Versammlungsleiter nach der Geschäftsordnung geleitet.